SpenderInnen können seit
1.1.2009 lt. Spendenbegünstigungsbescheid gemäß § 4a Z. 3 und 4
EStG ihre Spenden von der Steuer absetzen.
Aufbau eines ambulanten Tageszentrums
Noch in diesem Jahr wird ein
ambulantes Tageszentrum eingerichtet, um KlientInnen bei Rehabilitationsmaßnahmen
und der Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu unterstützen.
Dazu gehören unter anderem: Unterstützung bei ambulantem Drogenentzug,
Hilfe und Betreuung für ausstiegswillige KlientInnen bei ambulanten
Therapien, Betreuung von HIV-positiven KlientInnen, Umstiegshilfe
zu Drogenersatzprogrammen, Wiedereinstiegshilfe in Beruf und Gesellschaft.